FAQ's zu den Kriterien der Fairtrade-Universities

Kriterium 1

Was heißt "zentrale Organe"?

Die zentralen Organe sind je nach Bundesland und Hochschule unterschiedlich organisiert und benannt. In der Regel sind es:

  • der Senat,
  • das Rektorat,
  • die Verfasste Studierendenschaft, die etwa durch das Studierendenparlament, den Studierendenrat oder den AStA vertreten wird.

Wie sieht der Hochschulbeschluss aus?

Der Hochschulbeschluss enthält mindestens folgende Formulierung: Der Senat/die Hochschulleitung und die Verfasste Studierendenschaft (ggf. näher benennen) fassen den Beschluss, sich für die Auszeichnung als Fairtrade-University zu bewerben und alle Kriterien der Kampagne zu erfüllen.

Außerdem muss der Beschluss datiert und von allen Vertreter*innen der führenden Gremien unterzeichnet sein. Eine Vorlage finden Sie im Bereich Bewerbung.

Hochschulen mit mehreren Standorten müssen im Beschluss den Standort angeben, für den die Bewerbung eingereicht wird. Möchte sich Ihre Hochschule mit mehreren oder allen Standorten gleichzeitig auszeichnen lassen, müssen die Kriterien an jedem Standort erfüllt sein und in der Bewerbung nachgewiesen werden.

Wie überzeugen Sie die zentralen Organe von der Idee?

Nichts überzeugt mehr als eine strukturierte Herangehensweise:

  • Informieren Sie sich über die Kampagne: Was ist zu tun, wie machen es andere? Welche Potentiale hat Ihre Hochschule mit der Beteiligung an der Kampagne?  
  • Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Kampagnenteam in Verbindung, gern helfen wir Ihnen bei den Vorbereitungen und der Auswahl geeigneter Informationsformate.
  • Halten Sie Ausschau nach Mitstreiter*innen: Wer arbeitet schon zum fairen Handel oder vergleichbaren Themen? Wen möchten Sie darüber hinaus ansprechen?
  • Erstellen Sie eine Projektskizze: Welche Kriterien sind an Ihrer Hochschule bereits erfüllt, welche nicht? Wer kann welche Inhalte einbringen? Welche Ressourcen müssten bereitgestellt werden?  
  • Machen Sie sich einen Zeitplan: Wann möchten Sie welche Schritte zur Erfüllung der Kriterien einleiten? Wer muss dafür bis wann angesprochen werden?
  • Bestellen Sie in unserer Mediathek Informationsmaterialien, die Sie den Gremien vorlegen, oder fragen Sie eine*n Referent*in für eine Kampagnenvorstellung an. Für allgemeine Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Materialien:

Nach dieser Vorarbeit kann Ihre Kampagnengruppe das Projekt den zentralen Organen vorstellen.



Kriterium 2

Was ist und was macht eine Steuerungsgruppe?

Die Steuerungsgruppe ist die treibende Kraft hinter der Kampagne: Sie vernetzt Akteur*innen, kümmert sich um die Umsetzung der Kriterien und organisiert Aktionen und Veranstaltungen rund um fairen Handel auf dem Campus. Die Gruppe besteht aus mindestens drei Personen, sollte aber insbesondere für die Durchführung der Veranstaltungen weitere Unterstützter*innen gewinnen. Sprechen Sie dafür verschiedene Hochschulakteur*innen an, etwa Wissenschaftler*innen verschiedener Fachbereiche, die Pressestelle, das Gleichstellungsbüro, das International Office oder das Alumni-Netzwerk. Darüber hinaus kann eine Zusammenarbeit punktuell für einzelne Veranstaltungen und Projekte sinnvoll sein.

Wie oft trifft sich die Steuerungsgruppe?

Wie oft die Steuerungsgruppe zusammenkommt, hängt von den Kapazitäten der Beteiligten und von den geplanten Aktivitäten ab. Ob alle zwei Monate oder ein Mal im Quartal – achten Sie auf Regelmäßigkeit. Nur so bleiben Sie im konstanten Austausch mit allen Beteiligten, können rechtzeitig mit Planungen von Veranstaltungen und Aktionen beginnen und dafür wichtige Termine an der Uni oder in der Stadt berücksichtigen.

Tipp: Protokollieren Sie Ihre Treffen. So wissen alle Gruppenmitglieder, auch wenn sie bei einem Treffen nicht dabei sein konnten, was besprochen und beschlossen wurde und welche Aufgaben bis zum nächsten Treffen erledigt werden müssen.

Wie gewinnen Sie neue Mitstreiter*innen?

Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Engagement an Ihrer Hochschule: Welche Fachbereiche, Fachschaften oder Initiativen arbeiten zu ähnlichen Themen und könnten in die Planungen einbezogen werden? Welche Veranstaltungen wurden an der Hochschule zum fairen Handel bereits durchgeführt und wer war daran beteiligt? Welche Wissenschaftler*innen forschen zu ähnlichen Themen? Machen Sie auf das Thema und die Aktivitäten der Gruppe aufmerksam, indem Sie Beiträge auf der Uni-Website veröffentlichen oder in den Sozialen Netzwerken vertreten sind. Auch bei Veranstaltungen und Aktionen der Fairtrade-Gruppe auf dem Campus finden Sie Interessierte, die sich möglicherweise ebenfalls engagieren möchten.

Tipp: Denken Sie an den Nachwuchs! Mit Materialien zum fairen Handel in der Ersti-Tüte informieren Sie neue Studentinnen und Studenten über Ihre Initiative. Oder Sie präsentieren sich den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe im Rahmen der Schnupperstudientage oder anderer Veranstaltungen mit einem Infostand auf dem Campus.

Inspirationen für Aktivitäten an Hochschulen finden Sie im Ideenpool.



Kriterium 3

Wie viele Sitzungen bzw. offizielle Veranstaltungen müssen nachgewiesen werden?

Bei bis zu 10.000 Studierenden werden fünf, bei bis zu 20.000 Studierenden zehn, bei über 20.000 Studierenden 15 regelmäßig stattfindende Sitzungen gewertet. Davon müssen mindestens 2/3 der Termine regelmäßige Sitzungen sein; die restlichen 1/3 können regelmäßige oder einmalige (Groß-) Veranstaltungen an der Hochschule sein. Bei jedem Termin müssen mindestens zwei verschiedene Produkte aus fairem Handel angeboten werden.

Warum müssen für das Kriterium 3 so viele Hochschulakteur*innen angesprochen werden?

Die Ansprache der Akteur*innen und die Sensibilisierung, die in diesem Zusammenhang stattfindet, ist ein wichtiger Bestandteile des Bewerbungsprozesses. Es ist beabsichtigt, dass die verschiedenen Beteiligten ins Gespräch kommen und ihre Einkaufs-/ Veranstaltungspraxis überarbeiten. Sollte es an Ihrer Hochschule weniger Veranstaltungen und Sitzungen geben, als für die Hochschulgröße benötigt werden, sprechen Sie uns an.

Welche Fairtrade-Produkte gibt es?

Alle gesiegelten Fairtrade-Produkte finden Sie in unserer Produktdatenbank. Speziell für die Gastronomie lohnt sich ein Blick in den Einkaufsguide für den Außer-Haus-Markt „Taste“. Unser Blumen-Finder zeigt Ihnen zudem die Verkaufsstellen für Fairtrade-Blumen an.

Außer den gesiegelten Fairtrade-Produkten werden im Rahmen der Kampagne weitere fair gehandelte Produkte berücksichtigt, z.B. aus Ihrem lokalen Weltladen. Welche Produkte das sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Gilt im Rahmen der Kampagne nur das Fairtrade-Siegel?

Grundsätzlich gilt, dass die Kampagne Fairtrade-Universities offen ist für andere Akteure des fairen Handels und wir hier gerne eine gute Zusammenarbeit pflegen. Der Begriff „fair“ ist allerdings nicht geschützt. Um im Rahmen der Fairtrade-Universities-Kampagne gewertet werden zu können, müssen daher gewisse Standards erfüllt sein.

Anerkannt sind alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO (z.B. WeltPartner, El puente, Gepa, ), alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden gerecht werden (z.B.: adepa, Aprosas, Arte Indio, BanaFair, Contigo, Fairkauf, Globo und Regenwaldladen) sowie die vom Forum Fairer Handel (Fairtrade, Fair for Life, Naturland Fair, SPP, Lieferantenkatalog des Weltladen-Dachverband und WFTO) anerkannten Kontrollsysteme des fairen Handels. Die dort aufgeführten Siegel, Eigenmarken bzw. Lieferanten werden der Definition des fairen Handels gerecht.

Besonderheit bei Textilien: Vereinzelt sind unter den Mitgliedern der WFTO bzw. unter den Lieferanten der Weltländen auch Textilunternehmen. Ist dies der Fall, werden sie – ebenso wie das Fairtrade-Cotton-Siegel und der Textilstandard von Fairtrade – für die Bewerbung akzeptiert. Andere Siegel und Zertifikate können wir aufgrund der unterschiedlichen Ansätze und Herangehensweisen (und der damit verbundenen fehlenden Vergleichbarkeit) leider nicht berücksichtigen.

Es ist uns wichtig, bei den Fairtrade-Kampagnen eine hohe Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten zu können. Hier legen wir nicht unsere Wertung als Maßstab an, sondern die Motivation der Akteur*innen, sich durch eine dritte, unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. Um beispielsweise die Glaubwürdigkeit des Fairtrade-Siegels sicherzustellen, arbeitet die zuständige Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT GmbH mit einem unabhängigen, transparenten und weltweit konsistenten System, das den Anforderung der DIN ISO 17065, einer weltweit akzeptierten Akkreditierungsnorm für Zertifizierungsorganisationen, folgt.

Wie gehen Sie vor, wenn es bei den regelmäßigen Sitzungen keinen Ausschank gibt und/oder zu wenige offizielle Veranstaltungen durchgeführt werden?

In einem solchen Fall muss im Hochschulbeschluss erwähnt werden, dass grundsätzlich keine Bewirtung erfolgt bzw. dass die Hochschule nicht genug offizielle Veranstaltungen ausrichtet. Es ist jedoch notwendig, dies zu kompensieren, etwa indem die Hochschule bei sonstigen Anlässen und Gelegenheiten auf fair gehandelte Produkte achtet, beispielsweise bei der Beschaffung der Institute, bei Ausgabe von Präsentkörben, beim Blumenschmuck oder bei der Verteilung der Ersti-Tüten, und/oder bei den anderen Kriterien deutlich mehr Engagement als abgefragt, nachweisen kann. Die Kompensationsmaßnahme kann im Vorfeld mit dem Kampagnenteam abgeklärt und muss im Beschluss benannt werden.

Zudem muss der Beschluss folgende Formulierung enthalten: „Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden Produkte aus fairem Handel entsprechend des Kriteriums Nr. 3 verwendet.“



Kriterium 4

Gilt im Rahmen der Kampagne nur das Fairtrade-Siegel?

Grundsätzlich gilt, dass die Kampagne Fairtrade-Universities offen ist für andere Akteure des fairen Handels und wir hier gerne eine gute Zusammenarbeit pflegen. Der Begriff „fair“ ist allerdings nicht geschützt. Um im Rahmen der Fairtrade-Universities-Kampagne gewertet werden zu können, müssen daher gewisse Standards erfüllt sein.

Anerkannt sind alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO (z.B. dwp, El puente, Gepa, ), alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden gerecht werden (z.B.: adepa, Aprosas, Arte Indio, BanaFair, Contigo, Fairkauf, Globo und Regenwaldladen) sowie die vom Forum Fairer Handel anerkannten Kontrollsysteme des fairen Handels. Die dort aufgeführten Siegel, Eigenmarken bzw. Lieferanten werden der Definition des fairen Handels gerecht.

Besonderheit bei Textilien: Vereinzelt sind unter den Mitgliedern der WFTO bzw. unter den Lieferanten der Weltländen auch Textilunternehmen. Ist dies der Fall, werden sie – ebenso wie das Fairtrade-Cotton-Siegel und der Textilstandard von Fairtrade – für die Bewerbung akzeptiert. Andere Siegel und Zertifikate können wir aufgrund der unterschiedlichen Ansätze und Herangehensweisen (und der damit verbundenen fehlenden Vergleichbarkeit) leider nicht berücksichtigen.

Es ist uns wichtig, bei den Fairtrade-Kampagnen eine hohe Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten zu können. Hier legen wir nicht unsere Wertung als Maßstab an, sondern die Motivation der Akteur*innen, sich durch eine dritte, unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. Um beispielsweise die Glaubwürdigkeit des Fairtrade-Siegels sicherzustellen, arbeitet die zuständige Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT GmbH mit einem unabhängigen, transparenten und weltweit konsistenten System, das den Anforderung der DIN ISO 17065, einer weltweit akzeptierten Akkreditierungsnorm für Zertifizierungsorganisationen, folgt.

Welche Fairtrade-Produkte gibt es?

Alle gesiegelten Fairtrade-Produkte finden Sie in unserer Produktdatenbank. Speziell für die Gastronomie lohnt sich ein Blick in den Einkaufsguide für den Außer-Haus-Markt „Taste“. Unser Blumen-Finder zeigt Ihnen zudem die Verkaufsstellen für Fairtrade-Blumen an.

Außer den gesiegelten Fairtrade-Produkten werden im Rahmen der Kampagne weitere fair gehandelte Produkte berücksichtigt, z.B. aus Ihrem lokalen Weltladen. Welche Produkte das sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Wie überzeugen Sie Gastronomie und Geschäfte?

Die Themen fairer Handel und nachhaltiger Konsum liegen im Trend. Zudem nimmt die Bekanntheit von Fairtrade weiter zu und die Nachfrage der Verbraucher*innen steigt kontinuierlich. Aktuelle Zahlen zum Verkauf gesiegelter Produkte finden Sie auf unserer Website und im Jahresbericht.

Gastronom*innen und Einzelhändler*innen, die Fairtrade-Produkte anbieten, richten sich somit nach den geänderten Konsumgewohnheiten und kommen der steigenden Nachfrage der Kund*innen nach. Nicht zuletzt können sie sich durch ihr soziales Engagement von anderen Anbietern abheben, damit werben oder gezielt neue Konsumentengruppen ansprechen. Kommunikations- und Werbemittel für den Außer-Haus-Markt finden Sie unter www.fairtrade-deutschland.de.



Kriterium 5

Wie planen Sie Ihre Aktivitäten?

Planen Sie die Aktivitäten Ihrer Hochschulgruppe mindestens ein halbes Jahr im Voraus. Berücksichtigen Sie bei der Planung Termine wie bundesweite und lokale Festtage, offizielle Veranstaltungen der Hochschule oder die Jahresaktionen von Fairtrade.

Gern vermitteln wir Ihnen Fairtrade-Referent*innen für Ihre Veranstaltung, die Inputs zu verschiedenen Aspekten des fairen Handels bzw. zu neuen Entwicklungen der Branche geben können. Der Service ist für Sie grundsätzlich kostenfrei, als gemeinnütziger Verein freuen wir uns jedoch über eine Kostenbeteiligung. Haben Sie bei uns keine*n passende*n Referent*in gefunden? Auch unsere Mitglieds- und Partnerorganisationen, aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Verbraucherschutz, Bildung, Politik und Umwelt nehmen gelegentlich an Veranstaltungen teil. Sprechen Sie uns an!

Legen Sie fest, wer für die Gesamtorganisation und die einzelnen Teilbereiche wie Programm, Raumanfrage, Ansprache der Kooperationspartner*innen sowie Pressearbeit und Werbung zuständig ist. Tragen Sie Ihre Veranstaltung in unseren Kalender ein und bestellen Sie passende Materialien in der Mediathek. 

Wie machen Sie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Ihre Aktionen?

„Tue Gutes und rede darüber“ ist ein vielzitierter Ausdruck der Presse- und Kommunikationsbranche. Die interessanteste Veranstaltung, das tollste Projekt, die innovativste Aktion braucht ein Publikum, das davon mitbekommt, daran teilnimmt und die vermittelten Ideen weiterträgt. Hier unsere Tipps für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

  • Bitten Sie die Pressestelle der Hochschule um Unterstützung. Die Mitarbeiter*innen können Ihnen bei der Ansprache der Medien helfen oder wertvolle Tipps geben.
  • Kündigen Sie die Aktion rechtzeitig auf der Hochschulwebsite und in relevanten Mailing-Listen an.
  • Nutzen Sie in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder Twitter den Hashtag #fairtradeuniversity und verlinken Sie uns in Ihren Beiträgen. Alle Kanäle von Fairtrade Deutschland finden Sie in unserem Newsroom.
  • Informieren Sie die Presse: Besonders bei größeren Veranstaltungen lohnt es sich, eine Pressemeldung zu verfassen und / oder die Medienvertreter*innen zum Event einzuladen. Tipp: Schauen Sie immer mal wieder auf unserer Website vorbei, für größere Aktionen wie die Fashion Revolution und die Fairdays stellen wir Ihnen Musterunterlagen zur Verfügung.
  • Sprechen Sie auch die Unimedien an: Vielleicht möchte der Campussender über die Aktion berichten, oder das Unimagazin eure Gruppe bei den Vorbereitungen begleiten?
  • Erstellen Sie Flyer, die Sie vor der Aktion an beliebten Campusplätzen verteilen. Besonders im Rahmen der großen Fairtrade-Jahresaktionen stellen wir Ihnen Vorlagen und Materialien zur Verfügung, die Sie für die Aktivierung nutzen können.
  • Machen Sie Fotos von Ihrer Aktion. Diese können Sie der Bewerbung um die Auszeichnung bzw. die Titelerneuerung beilegen, aber auch für eigene Zwecke nutzen – etwa für die Darstellung des Engagements auf der eigenen Website und in sozialen Netzwerken.

Wie können Hochschulgeschäfte und -gastronomie sich an den Aktivitäten beteiligen?

Binden Sie Gastronomie und Geschäfte auf dem Campus in Ihre Aktivitäten zum fairen Handel ein, indem Sie im Rahmen der Fairtrade-Jahresaktionen eine Frühstücks- oder eine Mittagspause mit fairen Produkten in der Mensa einlegen oder mit einem der Geschäfte eine Wette abschließen: Schaffen Sie es, in einer Stunde eine vorher mit dem Geschäft vereinbarte Menge eines fair gehandelten Produktes zu verkaufen, wird das Geschäft das Produkt künftig dauerhaft in sein Sortiment aufnehmen. Mehr Ideen finden Sie in unserem Ideenpool.

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