Kriterium 3: Fairtrade-Produkte bei Sitzungen und offiziellen Veranstaltungen

Bei offiziellen Veranstaltungen der Hochschule sowie bei Sitzungen der zentralen Organe der Studierendenschaft und der Verwaltung werden mindestens zwei Fairtrade-Produkte angeboten. Die Anzahl richtet sich nach der Studierendenzahl.

Wie viele Sitzungen bzw. offizielle Veranstaltungen müssen nachgewiesen werden?

Bei bis zu 10.000 Studierenden werden fünf, bei bis zu 20.000 Studierenden zehn, bei über 20.000 Studierenden 15 regelmäßig stattfindende Sitzungen gewertet. Davon müssen mindestens 2/3 der Termine regelmäßige Sitzungen sein; die restlichen 1/3 können regelmäßige oder einmalige (Groß-) Veranstaltungen an der Hochschule sein. Bei jedem Termin müssen mindestens zwei verschiedene Produkte aus fairem Handel angeboten werden.

Wie weisen Sie Kriterium 3 nach?

Füllen Sie im Bewerbungsformular den entsprechenden Abschnitt vollständig aus. Tragen Sie ein, welche regelmäßigen Treffen bzw. welche Veranstaltungen am Campus wie oft stattfinden und welche Produkte aus dem fairen Handel dabei zur Verfügung stehen.

Welche Fairtrade-Produkte gibt es?

Alle gesiegelten Fairtrade-Produkte finden Sie in unserer Produktdatenbank. Speziell für die Gastronomie lohnt sich ein Blick in den Einkaufsguide für den Außer-Haus-Markt „Taste“. Unser Einkaufs-Finder zeigt Ihnen zudem die Verkaufsstellen für Fairtrade-Blumen an.

Außer den gesiegelten Fairtrade-Produkten werden im Rahmen der Kampagne weitere fair gehandelte Produkte berücksichtigt, z.B. aus Ihrem lokalen Weltladen. Welche Produkte das sind, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Gilt im Rahmen der Kampagne nur das Fairtrade-Siegel?

Grundsätzlich gilt, dass die Kampagne Fairtrade-Universities offen ist für andere Akteure des fairen Handels und wir hier gerne eine gute Zusammenarbeit pflegen. Der Begriff „Fair“ ist allerdings nicht geschützt und es müssen daher gewisse Standards erfüllt sein.

Anerkannt sind alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO (z.B. WeltPartner, El puente, Gepa), alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden gerecht werden (z.B.: adepa, Aprosas, Arte Indio, BanaFair, Contigo, Fairkauf, Globo und Regenwaldladen) sowie die vom Forum Fairer Handel anerkannten Kontrollsysteme des fairen Handels. Die dort aufgeführten Siegel, Eigenmarken bzw. Lieferanten werden der Definition des fairen Handels gerecht. 

Es ist uns sehr wichtig, bei der Fairtrade-Universities Kampagne eine hohe Transparenz und Glaubwürdigkeit gewährleisten zu können. Hier legen wir nicht unsere Wertung als Maßstab an, sondern die Motivation der Akteure, sich durch eine dritte, unabhängige Instanz überprüfen zu lassen. Dies ist ausschlaggebend für eine Berücksichtigung im Rahmen der Kampagne.

Um beispielsweise die Glaubwürdigkeit des Fairtrade-Siegels sicherzustellen, arbeitet die zuständige Zertifizierungsgesellschaft FLO-CERT GmbH mit einem unabhängigen, transparenten und weltweit konsistenten System, das den Anforderung der DIN ISO 17065 folgt. ISO 17065 ist heute die weltweit akzeptierte Akkreditierungsnorm für Zertifizierungsorganisation.

Zudem werden im Rahmen der Kampagne ausschließlich Produkte des globalen Südens gewertet. Gemäß unserem Vereinsziel unterstützen wir seit unserer Gründung 1992 benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika über den fairen Handel, so dass diese ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen selbstbestimmt verbessern können. Daher richten sich die Fairtrade-Standards, Kampagnen und Aktivitäten speziell auf diese Zielgruppe.

Besonderheit bei Textilien: Vereinzelt sind unter den Mitgliedern der WFTO bzw. unter den Lieferanten der Weltländen auch Textilunternehmen. Ist dies der Fall, werden sie – ebenso wie das Fairtrade-Cotton-Siegel und der Textilstandard von Fairtrade – für die Bewerbung akzeptiert. Andere Siegel und Zertifikate können wir aufgrund der unterschiedlichen Ansätze und Herangehensweisen (und der damit verbundenen fehlenden Vergleichbarkeit) leider nicht berücksichtigen.

Wie gehen Sie vor, wenn es bei den regelmäßigen Sitzungen keinen Ausschank gibt und/oder zu wenige offizielle Veranstaltungen durchgeführt werden?

In einem solchen Fall muss im Hochschulbeschluss erwähnt werden, dass grundsätzlich keine Bewirtung erfolgt bzw. dass die Hochschule nicht genug offizielle Veranstaltungen ausrichtet. Es ist jedoch notwendig, dies zu kompensieren, etwa indem die Hochschule bei sonstigen Anlässen und Gelegenheiten auf fair gehandelte Produkte achtet, beispielsweise bei der Beschaffung der Institute, bei Ausgabe von Präsentkörben, beim Blumenschmuck oder bei der Verteilung der Ersti-Tüten, und/oder bei den anderen Kriterien deutlich mehr Engagement als abgefragt, nachweisen kann. Die Kompensationsmaßnahme kann im Vorfeld mit dem Kampagnenteam abgeklärt und muss im Beschluss benannt werden.

Zudem muss der Beschluss folgende Formulierung enthalten: „Sofern eine Bewirtung erfolgt, werden Produkte aus fairem Handel entsprechend des Kriteriums Nr. 3 verwendet.“

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